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   LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13   

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https://dejure.org/2015,8557
LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,8557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.03.2015 - L 12 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,8557)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. März 2015 - L 12 KA 37/13 (https://dejure.org/2015,8557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Umsetzung einzelner Gebührenordnungspositionen in bereits abgerechneten Behandlungsfällen; Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen von der für das jeweilige Quartal geleisteten Gesamtvergütung; Gleichsetzung der Umsetzung von ...

  • rewis.io

    Abrechnungsausschluss, Abrechnungsbestimmungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Damit sind auch alle erbrachten Leistungen nicht den einzelnen Ärzten, sondern der Gemeinschaftspraxis zuzuordnen, da diese wie ein Einzelarzt als einheitliche Rechtspersönlichkeit auftritt (Urteile des BSG vom 20.10.2004, B 6 KA 41/03 R und 14.12.2011, B 6 KA 31/10 R).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Damit sind auch alle erbrachten Leistungen nicht den einzelnen Ärzten, sondern der Gemeinschaftspraxis zuzuordnen, da diese wie ein Einzelarzt als einheitliche Rechtspersönlichkeit auftritt (Urteile des BSG vom 20.10.2004, B 6 KA 41/03 R und 14.12.2011, B 6 KA 31/10 R).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Vertragsärzte, die aufgrund eines Versehenes oder einer möglicherweise nicht sofort erkennbaren Störung im elektronischen Übermittlungssystem oder in der praxiseigenen Software einen größeren Teil der Abrechnung nicht zu dem von der Kassenärztlichen Vereinigung gesetzten Termin vorlegen, laufen Gefahr, keinerlei Vergütungen ihrer vertragsärztlichen Leistungen zu erhalten (vergleiche BSG, Urteil vom 22.06.2005, B 6 KA 19/04 R).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Fristen für die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen dienen umso mehr einer schnellen und umfassenden Honorarverteilung, je weniger Ausnahmen sie zulassen (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2007, B 6 KA 29/06 R).
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Im Hinblick auf den Anspruch des Vertragsarztes auf Honorierung seiner Leistungen als Ausfluss von Art. 12 GG sei aber eine verfassungskonforme Auslegung von Ausschlussfristen insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geboten (BSG, Urteil vom 10.12.2008, B 6 KA 45/07 R).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 12 KA 139/12

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarabrechnung - Abrechnungsfristen und

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Diese Abrechnungsbestimmungen verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. hierzu Entscheidung des Senats vom 04.12.2013, L 12 KA 139/12).
  • LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 272/05

    Anspruch auf Vergütung der nach Einreichung der Abrechnungen geltend gemachten

    Auszug aus LSG Bayern, 25.03.2015 - L 12 KA 37/13
    Die Beklagte verwies zudem auf ein Urteil des Senats vom 06.12.2006, L 12 KA 272/05, wonach eine nachträgliche Änderung einzelner Leistungen nicht möglich sei.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Schließlich griffe die Einführung von Ausschlussfristen für die Geltendmachung der Vergütung auch in die Berufsausübungsfreiheit des berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistandes ein, sodass nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gerade nicht entbehrlich wäre (vgl. OLG Köln, aaO.; ferner zur verfassungsrechtlichen Relevanz von Ausschlussfristen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen Bayerisches LSG, Urteil vom 25. März 2015 zu Az. L 12 KA 37/13, zit. n. juris.).
  • SG München, 09.05.2018 - S 38 KA 341/17

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Sie sind grundsätzlich zur zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung geeignet (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.3.2015, Az L 12 KA 37/13).

    Sie sind grundsätzlich zur zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung geeignet (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13).

    Bei einer solchen Umsetzung handelt es sich abrechnungstechnisch um eine nachträgliche Geltendmachung einer Gebührenordnungsziffer nach dem EBM (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13).

  • SG München, 13.02.2019 - S 38 KA 21/18

    Abrechnungsbesitmmungen Vertragsärzte

    Denn sie sind grundsätzlich zur zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung geeignet (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13; SG München, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 38 KA 341/17).

    Denn sie sind grundsätzlich zur zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung geeignet (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13; SG München, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 38 KA 341/17).

    Wie bereits ausgeführt, dienen die in § 3 Abs. 3 der Abrechnungsbestimmungen der KVB enthaltenen Fristen aber der zügigen, zeitgerechten und vollständigen Verteilung der Gesamtvergütung (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13; SG München, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 38 KA 341/17).

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.02.2022 - L 4 KA 77/18

    Vertragsärztliche Vergütung - sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutz gegen

    Es zählt - ohne Weiteres ersichtlich - nicht zu den Aufgaben der KÄV, die Honorarabrechnung eines Vertragsarztes (oder einer BAG) unter Optimierungsgesichtspunkten zu prüfen (so ausdrücklich Bayerisches LSG, Urteil vom 25. März 2015 - L 12 KA 37/13, zitiert nach juris); aus Sicht des Senats lässt sich eine derartige Verpflichtung im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung im Übrigen auch nicht aus den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im SGB V oder den untergesetzlichen Vorgaben in der HAO bzw in den Bundesmantelverträgen herleiten.

    Zu groß ist der Umfang aber erst bei einer Vergütungsminderung, die 50 % des gesamten Quartalshonorars überschreitet, eine Kürzung von 10 % ist hingegen nicht unverhältnismäßig (vgl dazu Bayerisches LSG, Urteil vom 25. März 2015, L 12 KA 37/13, aaO, dort Rn 17).

  • SG Marburg, 31.05.2017 - S 12 KA 33/16

    Vertragsarztrecht

    Denn eine Umsetzung von Gebührenordnungspositionen ist abrechnungstechnisch nicht anders zu bewerten als die nachträgliche Geltendmachung einer Gebührenziffer nach dem EBM (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 25.03.2015 - L 12 KA 37/13 - juris Rdnr. 15; LSG Bayern, Urt. v. 04.12.2013 - L 12 KA 139/12 - juris Rdnr. 22 ff.).
  • SG München, 22.01.2016 - S 28 KA 212/13

    Vergütung für Notfallbehandlungen im Krankenhaus - Abrechnungsfrist

    Nach der Rechtsprechung des BSG darf die Anwendung der Ausschlussregelung jedoch keinen Eingriff bewirken, der so schwer wiegt, dass er außer Verhältnis zu dem der Regelung innewohnenden Zweck steht (BSG, Urteil vom 29.08.2007, Az. B 6 KA 29/06 R, Rn. 13) In Anlehnung an diese Rechtsprechung geht das BayLSG von einer Unverhältnismäßigkeit des Abrechnungsausschlusses bei einer Kürzung des Gesamthonorars von 50% aus (BayLSG, Urteil vom 04.12.2013, Az. L 12 KA 139/12, Rn. 25 ff.; BayLSG, Urteil vom 25.03.2015, Az. L 12 KA 37/13, Rn. 17).
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